Subventionspolitik der SAGW

Die SAGW berücksichtigt Reisekostenanträge von Einzelpersonen (Bedingungen vgl. http://www.sagw.ch/de/sagw/foerderung/reisekosten.html), nicht mehr jedoch Gesuche für Tagungsfinanzierungen. Solche müssen über die Mitgliedgesellschaften der SAGW eingereicht werden, wobei auch finanzielle Eigenleistungen dieser Gesellschaften erwartet werden.

 

 

Subventionsanträge der Mitgliedgesellschaften müssen (abgesehen von Ausnahmefällen) dem Generalsekretariat der SAGW jeweils bis Ende März des laufenden Jahres für das Folgejahr vorliegen. Im Fall der SAGG ist eine Entscheidung der Generalversammlung im vorangehenden November notwendig. Die SAGG förderte bisher etwa alle drei bis vier Jahre eine von ihren Mitgliedern organisierte Tagung als SAGG-Tagung.