Die Schweizerische Akademische Gesellschaft für Germanistik (SAGG)
versteht sich als eine Plattform, um wissenschaftliche Projekte zu ermöglichen und Netzwerke innerhalb des Fachs und über die Grenzen der germanistischen Teilfächer hinweg zu knüpfen. Mit unserem
Fördergefäss "Frische Ideen in der Germanistik" fördern wir Projektideen von jungen Forschenden (Studierende, Doktorierende, Postdoktorierende) bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5000.-.
Antragsberechtigt sind SAGG-Mitglieder auf Ebene Studium, Doktorat oder Postdoktorat. Nicht antragsberechtigt sind Professor:innen mit einer Festanstellung.
Folgende Kriterien werden zur Beurteilung angewandt:
- Erfüllung der formalen Kriterien (siehe oben)
- die Projektidee verfolgt neue Forschungsansätze, Forschungsfragen im Bereich der (breit verstandenen) Germanistik oder entwickelt innovative Formen der Wissenschaftskommunikation und
-dokumentation für das Fachpublikum oder die breite Öffentlichkeit
- wissenschaftliche Qualität des Vorhabens
- interdisziplinäre Vorhaben, die z.B. Literaturwissenschaft und Linguistik verbinden, werden bevorzugt, aber nicht zwingend
- Die Mittel können für Publikationskosten, Honorare für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder studentische Hilfskräfte, für die Ausrichtung von Arbeitstreffen oder Workshops vorgesehen
werden, aber nicht für Tagungen. Für Tagungen stehen die Mittel der SAGW zur Verfügung, die über die SAGG beantragt werden können.
Projektideen können zweimal jährlich per 1. September und 1. März eingegeben werden. Der Antrag soll folgende Elemente enthalten:
- Projektidee max. 3 Seiten
- detailliertes Budget
- CVs aller Antragsstellenden (1-2 Seite pro Person)
Die definitive Entscheidung über den Antrag erfolgt innerhalb von zwei bis drei Monaten nach der Eingabe. Die SAGG kommuniziert keine ausführlichen Begründungen und führt über die
Förderentscheide keine Korrespondenz. Rekursmöglichkeiten, Rückkommensanträge und Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.
Der Projektbeginn muss innerhalb von sechs Monaten nach positiver Entscheidung erfolgten, ansonsten verfällt der Anspruch auf den bewilligten Betrag. Nach Abschluss des Projekts muss ein
Schlussbericht eingereicht werden.