Finanzierung von Spesen von Studierenden

Studierende der Germanistik können einen Antrag auf Rückerstattung von Spesen stellen, die durch den Besuch einer Konferenz oder eines Workshops anfallen. Die Anträge werden halbjährlich geprüft und nach Qualität des Gesuchs vergeben. Es kann pro Halbjahr maximal die Summe von CHF 400.- vergeben werden, bei mehreren gleichwertigen Anträgen wird dieser Betrag auf mehrere Antragstellende aufgeteilt.

 

Bitte beachten Sie folgende Kriterien:

  • die besuchte Veranstaltung muss inhaltlich mit Themen der (germanistischen) Sprach- und/oder Literaturwissenschaft zusammenhängen;
  • der Antrag muss eine realistische Kostenaufstellung enthalten;
  • erstattet werden nur Reisekosten für Bahnreisen (keine Flugkosten).

Bitte reichen Sie ein kurzes Antragsschreiben an den SAGG-Vorstand ein mit folgenden Unterlagen:

  • Kurzangaben zu Ihrer Person, inkl. Informationen zu Ihrem aktuellen Studium (Uni, Fächer-Kombination)
  • Projektskizze (1 Seite A4) mit Angaben zum Nutzen, den Sie aus dem beantragten Anlass ziehen würden
  • Aufstellung der anfallenden Kosten, inkl. Liste ev. weiterer Finanzierungsquellen
  • persönliche Empfehlung eines/einer Dozent:in einer Schweizer Hochschule

 

Einreichedatum: jeweils 1.6 und 1.12